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   BFH, 06.07.1976 - VII R 98/73   

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https://dejure.org/1976,12147
BFH, 06.07.1976 - VII R 98/73 (https://dejure.org/1976,12147)
BFH, Entscheidung vom 06.07.1976 - VII R 98/73 (https://dejure.org/1976,12147)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 1976 - VII R 98/73 (https://dejure.org/1976,12147)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 2
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 31.03.1981 - VII R 1/79

    Verbrauchssteuerbescheid - Änderung - Ablehnung

    c) Ein Ermessensfehler läge sicherlich dann vor, wenn das HZA die Reichweite seines Ermessens irrtümlich zu eng eingeschätzt hätte oder gar der Meinung gewesen wäre, es stünde ihm ein Ermessensspielraum nicht zur Verfügung (BFH-Urteil vom 6. Juli 1976 VII R 98/73, BFHE 120, 2, 5).

    Diese Rechtsgrundsätze hat der erkennende Senat zu § 94 Abs. 1 Nr. 1 AO entwickelt und in ständiger Rechtsprechung beibehalten (vgl. BFHE 120, 2 und BFHE 127, 559, 562, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Das FG hat also ohne Rechtsirrtum entschieden, daß die Ermessensentscheidung des HZA rechtmäßig war, wenn die Behörde zu Recht davon ausgegangen ist, ein Ausnahmefall sei nicht gegeben, d. h. von der Klägerin sei bei Berücksichtigung aller Umstände des Falles billigerweise zu erwarten gewesen, daß sie die Fehlerhaftigkeit der Bescheide jeweils im Rechtsbehelfsverfahren geltend machte (BFHE 120, 2, 5).

  • BFH, 09.07.1985 - VII R 108/83

    Änderung bestandskräftiger Bescheide zugunsten des Betroffenen - Gerichtliche

    Der vorliegende Sachverhalt sei auch nicht vergleichbar mit dem im Urteil des Senats vom 6. Juli 1976 VII R 98/73 (BFHE 120, 2) angenommenen Ausnahmefall.

    Zu Unrecht verweise das FG auf das Urteil in BFHE 120, 2.

    Mit dem im Urteil in BFHE 120, 2 entschiedenen Fall ist der vorliegende Sachverhalt nicht vergleichbar.

  • BFH, 08.04.1987 - X R 14/81

    Ermessensspielraum des Finanzamtes bei der Beurteilung eines Erlaßantrags

    Hinzu kommen muß vielmehr, daß es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (Urteil in BFHE 133, 255, 257, BStBl II 1981, 611; vgl. auch BFH-Urteile vom 6. Juli 1976 VII R 98/73, BFHE 120, 2, 5; vom 18. Januar 1977 VII R 94/73, BFHE 121, 246, 250).
  • BFH, 04.04.1978 - VII K 4/77

    Feststellungsinteresse - Zollbeträge - Tarifauffassung

    Eine Ausnahme von dieser Regel kommt nur unter den besonderen Umständen des Einzelfalles in Betracht (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1968 VII 40/65, BFHE 94, 41, und vom 6. Juli 1976 VII R 98/73, BFHE 120, 2).
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